Sie wollen eine die Grundausbildung zum Sanitäter im Rettungsdienst machen? Hier sind die notwendigen Informationen für Sie:
Um an der Grundausbildung zum Sanitäter im Rettungsdienst teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Krankenpfleger könne Dispensen beantragen. Notfallkrankenpfleger können eine Dispens für den gesamten Unterricht beantragen.
Es gibt die Möglichkeit ohne einen Rettungsdienst an der Grundausbildung teilzunehmen. Aber Achtung: die Einschreibungen der Dienste haben Vorrang, nur wenn, nachdem die Dienste ihre Einschreibungen beendet haben, noch Plätze frei sind, kann man sich als „Freier Schüler“ eintragen. Als „Freier Schüler“ hat man kein Anrecht auf die Subsidien des FÖD Volksgesundheit (646,2€) und muss demzufolge diesen Betrag noch zusätzlich zur Einschreibegebühr zahlen.
Die Grundausbildung besteht aus mindestens 160 Stunden Unterricht.
Die Theorie wird in Gruppen von maximal 30 Teilnehmern gegeben, die Techniken in Gruppen von maximal 10 Teilnehmern und die Praxis in Gruppen von maximal 5 Teilnehmern.
Am Ende dieser Ausbildung werden Sie fähig sein:
Es gibt 4 französischsprachige Grundausbildungen pro Jahr entweder im Tageskurs oder im Abend/Wochenende Kurs und 1 Deutschsprachige alle 2 Jahre im Abend/Wochenende Kurs.
Die Anwesenheit ist Pflicht. Ein Anwärter, welcher nicht an mindestens 80% der Ausbildung teilgenommen hat, kann nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Die Abschlussprüfung ist in 3 Bereiche unterteilt:
In jedem Bereich muss der Anwärter mindestens 50% und im Gesamtresultat einen Durchschnitt von mindestens 60% erreichen um die Prüfungen zu bestehen und sein Praktikum anfangen zu dürfen.
Der Anwärter hat die Möglichkeit eine Nachprüfung in den Bereichen zu machen in denen er nicht 50% erreicht hat.
Sobald die Prüfungen bestanden sind darf der Anwärter mit dem Praktikum beginnen.
Das Praktikum dauert mindestens 40 Stunden, diese sind in 20 Std. Rettungsdienstpraktikum und 20 Std. Notarztpraktikum aufgeteilt. In diesem Praktikum müssen mindestens 5 Einsätze im Notarztpraktikum und 5 Einsätze im Rettungsdienstpraktikum geleistet werden.
Das Praktikum kann verlängert werden, wenn es nicht genügend Einsätze gibt.
Zusätzlich wird von dem Anwärter ein Praktikumsbericht verlangt, indem er mindestens 3 Rettungsdienstberichte und 3 Notarztberichte schreibt. Achtung: nicht alle Einsätze können als Bericht genutzt werden. Diese Berichte werden im Anschluss ausgewertet, wenn die Berichte nicht ausreichend sind, muss der Anwärter sie neu verfassen und erneut einreichen.
Im Praktikum werden die Sanitäter im Rettungsdienstanwärter zusätzlich von den jeweiligen Dienstleitern bewertet.
Wenn die Endbewertung positiv ausfällt, erhält der Sanitäter im Rettungsdienst sein Zertifikat.
Mit der Bescheinigung, dass die Ausbildung bestanden ist, kann der Dienstleiter eine Kennkarte (Badge) beim FÖD Volksgesundheit beantragen.
Der Sanitäter beginnt seine jährliche Weiterbildung im Semester, das der Bestätigung der bestandenen Grundausbildung folgt.