Die Provinz Lüttich unterstützt die pädagogische Bauernhöfe auf ihrem Gebiet mit einer jährlichen Subvention.
Dieser Zuschuss wird jedem Lehrbauernhof gewährt, der:
Der Zuschussantrag muss spätestens am 30. Juni des Jahres, für das der Zuschuss beantragt wird, bei den Landwirtschaftsdiensten der Provinz Lüttich eingereicht werden.
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
Die Höhe des Zuschusses ist jährlich, pauschal und wird dem Empfänger in einer einzigen Zahlung ausgezahlt.
Der Betrag, den ein Lehrbauernhof erhält, wird wie folgt berechnet:
Der Gesamtbetrag der Mittel aus dem Provinzhaushalt für die Subventionierung von Lehrbauernhöfen GETEILT DURCH die Gesamtzahl der Lehrbauernhöfe, die einen Antrag gestellt haben.
Lehrbauernhöfe, die einen Zuschuss erhalten haben, müssen die Verwendung des Zuschusses begründen.
Zu diesem Zweck müssen sie den Landwirtschaftsdiensten bis spätestens 30. Juni des Folgejahres folgende Unterlagen übermitteln:
Nichts einfacher als das: Sie müssen den Antrag lediglich bis zum 30. Juni[1] des Jahres, für das Sie den Zuschuss beantragen, einreichen, und zwar:
[1] Bei Nichteinhaltung dieser Frist können die Landwirtschaftsdienste der Provinz Lüttich den Antrag nicht an das Provinzkollegium weiterleiten.
Die Verordnung der Provinz Lüttich über die Subventionierung von Lehrbauernhöfen finden Sie HIER!
Rue de Huy 123 – 4300 Waremme
04/279 68 77
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